Liebe Mitglieder, liebe Eltern,
gemäß heutiger Mitteilung der Landesregierung NRW gilt ab dem 30. Mai folgende Neuregelung:
„Die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wird wieder gestattet, ebenso der Betrieb in Hallenbädern. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.“
(Quelle: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus ) Weiterlesen


