Update: Neue Corona-Schutzverordnung NRW ab 13.01.22

Liebe Mitglieder, liebe Eltern,

für die kommende Zeit gelten für das Training die Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.

Das bedeutet für die Teilnahme am Training:

  1. Alle Teilnehmenden ab 16 Jahren müssen geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen Testnachweis für den Tag vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
  2. Neben einer Schnelltest Bescheinigung ist auch ein beaufsichtigter Selbsttest möglich (Infos dazu bei den zuständigen Trainer*innen).
  3. Geboosterte Teilnehmende benötigen keinen Testnachweis.
  4. Kinder bis einschließlich 15 Jahre gelten als getestet und benötigen für das Training keinen Testnachweis.

 

Wir danken für Ihr euer Verständnis.

Euer KSG-TEAM